Messerstecherei an Bramfelder Schule
An der Hauptschule Hegholt gerieten im Unterricht ein 14-jähriger Paßdeutscher mit dem Namen Merlin und ein Klassenkamerad mit dem entlarvenden Namen Halil verbal aneinander. Der eine kündigte an, nach Hause zu gehen, um ein Messer zu holen. Dies tat er nach der Ankündigung auch und paßte seinen Mitschüler ab, als dieser zum Unterrichtsende den Klassenraum verlassen wollte. Warum der Lehrer oder die Lehrerin die Polizei wegen der Ankündigung einer schweren Straftat nicht informierte, sollte straf- und dienstrechtlich hinterfragt werden. Zum Pausenbeginn stach er ihn in den linken Oberschenkel und fügte ihm hierbei eine 8 Zentimeter lange Schnittwunde zu. Ab 14 Jahre ist man, zumindestens auf dem Papier, in Deutschland strafmündig. Aber bei der Kombination – geringes Alter, fremde Herkunft und dazu ein Hauptschulbesuch – sind die Strafmilderungsgründe für die rot-grüne Richterschaft zu offensichtlich, um davon ausgehen zu können, daß eine nennenswerte Strafe ausgesprochen wird. Daß weder Affekt noch Notwehr bei einer Vorankündigung, zudem wurde die Tatwaffe noch schnell besorgt, in Frage kommen und die über einen längeren Zeitraum erfolgte Tatplanung mit jederzeitiger Möglichkeit zum Abbruch strafverschärfend berücksichtigt wird, ist in der BRD leider nicht zu erwarten. Die einzige Lehre, die der Täter ziehen dürfte, ist die, gleich ein Messer in die Schule mitzunehmen, um die Familienehre umgehend wieder herstellen zu können und um unnötige Wege zu vermeiden. Wer mit 14 Jahren aus nichtigem Anlaß schon Mitschüler mit einem Messer angreift, wird in Zukunft noch ganz andere Straftaten begehen, wenn er nicht hart bestraft wird. Und daß wir solche Leute in Deutschland nicht brauchen, bedarf wohl keiner Begründung.










